Lieferkettenrichtlinie und Reporting: Gesamtverband textil+mode begrüßt Ratsposition

Jetzt Berichtspflichten vereinfachen und KMU vor Bürokratie schützen!

25.06.2025

Der Europäische Rat hat sich auf ein gemeinsames Verhandlungsmandat für die anstehenden Trilogverhandlungen über die Omnibus-I-Richtlinie verständigt. Dabei gehen die EU-Mitgliedstaaten zum großen Teil noch über die Vorschläge der Kommission hinaus.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie begrüßt, dass nun auch der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten die Notwendigkeit erkannt hat, Nachweis- und Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen und kleine und mittlere Unternehmen vor überbordender Bürokratie zu schützen. So wie bisher konnte es nicht weitergehen. Die bisher geplanten Richtlinien zur Nachhaltigkeit in den Lieferketten und zur Berichtserstattung der Unternehmen hätten viele mittelständische Betriebe in Deutschland vor kaum zu bewältigende Herausforderungen gestellt.

Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura: „Wenn sich der Rat mit seiner Position durchsetzt, werden weite Teile des Mittelstandes von überflüssigen bürokratischen Pflichten befreit. Jetzt muss der Gesetzgebungsprozess zügig zu einem Abschluss gebracht werden. Hierfür muss auch das Europäische Parlament ein klares Signal für mehr Wettbewerbsfähigkeit setzen.“

Dem jetzt vom Rat gesetzten Signal für Entbürokratisierung müssen weitere Entlastungsschritte folgen. Uwe Mazura: „Die Betriebe brauchen endlich wieder Luft zum Atmen. Es hilft den deutschen und europäischen Unternehmen nicht, wenn erhebliche Teile ihrer Ressourcen in die Erfüllung bürokratischer Auflagen fließen. Es ist höchste Zeit, dass sich die Betriebe, insbesondere KMU, wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.”

Am 23. Juni 2025 hatte der EU-Rat für Allgemeine Angelegenheiten einer Allgemeinen Ausrichtung zur Omnibus-I-Richtlinie zugestimmt und somit sein Verhandlungsmandat für die Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Europäischen Parlament (EP) festgelegt. Die Richtlinie dient der Vereinfachung der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung (TAX-VO).